Mittwoch, 2. Mai 2012

Der wertlose Lottoschein und dessen Folgen

Es gibt Geschichten, die das Leben geschrieben hat, und die sind so unglaublich, dass sie schon wieder einfach nur wahr sein können.

Alles begann in einem kleinen Laden in Beebe, einer winzigen Stadt mitten im US-Bundesstaat Arkansas. Hier schob eines Tages Mrs. Sharon Duncan einen von ihr gekauften Lottoschein in einen Ausleseautomaten, erhielt auf dem Display die Nachricht, dass sie "leider nichts gewonnen" habe und warf ihren offensichtlich wertlosen Schein in einen eigens dafür unter dem Automaten angebrachten Papierkorb.

Kurze Zeit später kam Sharon Jones in den Laden. Sie wusste bislang nichts von der andern Sharon, die gerade ihren werlosen Schein in den Papierkorb geworfen hatte (wahrscheinlich heißen in Arkensas mehr als 50 % aller Frauen Sharon), griff in den Papierkorb unter dem Automaten, griff sich eine handvoll Scheine aus dem Abfall und kontrollierte, ob nicht vielleicht doch ein Gewinn darunter war. Sie hatte dies schon oft gemacht, wenn sie ein wenig Zeit übrig hatte und dieses Mal hatte sie Glück. um nicht zusagen: riesengroßes Glück. - Nein, auch das ist stark untertrieben: Die Frau hatte ein wahnsinniges Riesenglück, denn eines der aufgegriffenen Tickets, die sie inden Ausleseautomaten schob zeiget einen gewinn von 1.000.000 US-Dollar an; in Worten eine Million Dollar. Es war der Schein von Sharon Duncan. Die bekam das heraus und verklagte die andere Sharon auf Herausgabe des weggeworfenen Tickets und nun hatte ein Richter in der Stadt Searcy den Streit zu entschieden.

Richter Thomas Hughes sprach das Geld am Dienstag der Käuferin des Lottoscheins, also Sharon Duncan zu. Seine Begründung: Die eine Million Dollar seien nicht einfach gefundenes Geld, denn die Finderin habe nie abschließend sichergestellt, dass die Käuferin ihren Anspruch auf den Gewinn aufgegeben habe. Selbst wenn es einfach gefundenes Geld gwesen sein sollte, dann kann man auch diese nicht einfach behalten, sondern müsse nachforschen, wer es verloren habe, sagte Richter Hughes.

Sharon Jones, die Finderin, hat nun wiederum einen Anwalt und er legte Berufung ein, weil er der Meinung ist, nach den Gesetzen von Arkansas sei es niemandem gestattet, Sachen, die er einmal weggeworfen habe, nochmals und wieder für sich zu beanspruchen. Zudem habe seine Klientin einen Teil des Geldes bereits für einen neuen Wagen ausgegeben und ihren Kindern Geld geschenkt, sagte ihr Anwalt James Simpson.

Die Finderin hatte zuvor ausgesagt, schon viele Male zuvor Scheine aus dem Behälter in dem Laden genommen zu haben und - diese Aussage hielt sie für wichtig - es habe am Papierkorb keinen schriftlichen Hinweis darauf gegeben, dass Kunden des Geschäfts sich nicht bedienen durften. Dies ist in so weit interessant, weil es eine Gegenklage gab. EIngereicht hatte sie die Geschäftsführerin des kleinen Ladens, Lisa Petriches. Die Ladenmanagerin war zusammen mit dem Eigentümer des Geschäfts vor Gericht gezogen und behauptetet, schon vor dem Auffinden des Tickets durch Jones ein Verbotsschild an dem Behälter für entsorgte Lottoscheine angebracht zu haben. Allerdings hatte eine ehemaliger Verkäufer vor Richter Thomas Hughes ausgesagt, die Geschäftsführerin habe das Schild erst angebracht, nachdem Jones den Gewinn eingelöst hatte. Lisa Petriches hatte hierzu erklärt, bei dieser Aussage handele es sich um die Rache eibes Mitarbeters, dem sie gekündigt hatte.

Wer nun das Geld bekommt isit im Moment ziemlich unklar, denn die vermeintliche frühere Besitzerin des Lottoscheins war überhaupt erst durch die Klage der Ladenmanagerin auf die Idee gebracht worden, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. um nicht zusagen, Sharon Duncan klagte erst, nachdem der Richter sie bei einem Prozesstermin als mögliche ursprüngliche Gewinnerin genannt hatte. Wenn Sie nun beweisen kann, dass Sie, und niemand anders, damals den Schein in den Papierkorg beworfen hat, steht ihr das Geld zu.

Wenn nicht, dann will sie die Lottogesellschaft verklagen, denn schließlich hatte der Apparat ursprünglich angezeigt, sie habe nichts gewonnen.Schdenssumme dann: Eine Million US-Dollar. - Ich glaube, wir wollen gar nicht wissen, ie es ausgeht, denn, wenn es am Schönsten ist, dann soll man aufhören. Auch mit Geschichten, die das Leben schriebt.

Dienstag, 7. Februar 2012

Was uns am Ende unserer Tage durch den Kopf geht

Randy Pausch,Informatiker und Miterfinder von Google, sagte, bereits unheilbar krank, in seiner letzten Vorlesung den Satz "Auf unserem Sterbebett werden wir nicht die Dinge bereuen, die wir getan haben - sondern die Dinge, die wir nicht getan haben."

Nun gibt es ein Buch der australischen Sterbebegleiterin Bronnie Ware, die als eine Art Resümee die fünf Dinge zusammengetragen, die Sterbende am meisten bereuen. Und tatsächlich deht sich ein einziger Punkt um etwas, was diese Menschen getan haben und zwar: "Ich wünschte, ich hätte weniger gearbeitet." Alle anderen Punkte drehten sich um Dinge, die man versäumt habe, zu tun. Und dabei geht es weniger um die großen und kleinen Wunschträume wie Reisen, schicke Häuser, mehr Sex oder Geld. Es sind vor allem die unerfüllten, zwischenmenschlichen Dinge, die man bereut. Etwa den Wunsch "den Mut gehabt zu haben, mein eigenes Leben zu leben". Man habe zu oft den Erwartungen anderer entsprochen anstatt den eigenen Wünschen nachzugehen.

Auch um sehr persönliche Wünsche geht es kurz vor dem Tod: "Ich hätte meine Gefühle besser ausdrücken sollen" und "Ich wünschte, ich hätte mich mehr um meine Freunde gekümmert" stehen nach Bronnie Ware an fast gleichberechtigter Stelle, wohl, weil alte Freundschaften ein Gefühl der Geborgenheit vermitteln, während unterdrückte Gefühle im schlimmsten Fall geradewegs zu Krankheiten führen. Letztlich folgt nur noch "Ich wünschte, ich hätte mir mehr Freude gegönnt" als letzter der fünf Dinge, die Sterbende am meisten bedauern.

Die Idee zu dem Buch enstammt aus Bronnie Wares Blog und das Buch zeigt uns, was wir Lebenden ändern können, um am Ende aller Tage weniger bedauern zu müssen.