Derzeit führt ja ein eher untypisches Lied die deutschen Verkaufscharts an und zwar der Hase Schnuffel mit dem Kuschel-Song. "Du bist mein allerliebster Schatz" heißt es da "an deiner Seite ist mein Platz. Weil ich dich so gerne kuschel, bist du mein süßer Schnuffel." und weiter singt der Hase "Kuschel , kuschel , kuschel , kuschel, du bist mein kleiner süßer Schnuffel. Du bist mein kleiner süßer Stern, hab dich zum kuscheln gern."
So sehr ich mich auch über den Gebrauch des Verbs 'kuscheln' freue, so sehr ärgere ich mich darüber, dass dieses Lied der Güteklasse D hunderttausendfach kostenpflichtig auf Handys geladen wird, denn nur so begründet sich sein Erfolg. Es war nicht der CD- oder Plattenverkauf, der dieses Lied für Wochen an die Spitze der Single-Charts führte sondern das sogenannte 'Downloaden' von einem Handyklingeltonportal im Internet. Der Hase folgte dabei zwar den Spuren von Schnappi, dem kleinen Krokodil, jedoch war das noch halbwegs erträglich gewesen, weil ein echtes menschliches Kind das Lied sang und es u.a. durch 'Die Sendung mit der Maus' bekannt geworden war.
Schnuffel ist aber ein im Computer generiertes Hasen-Phänomen, dessen wahres Ziel keinesfalls das Kuscheln ist, sondern alleine das Geldverdienen. Das sollte man bei aller Rücksicht schonungslos aussprechen. Der nicht existente Hase hat inzwischen eine eigene Internetseite, auf der für allerlei Produkte geworben wird, z.B. für den Kinofilm 'Der Wasserdrache' oder Musikportale wie MusicLoad oder MusicBox. Den Klingelton auf sein Handy zu laden kostet mindestens 1 Euro 29, was aber nicht ganz richtig ist, denn mit dem Öffnen der JUMBO-Seiten (oder wie sie sonst heißen) schließt jeder Besucher ein Zwangsabo für 2 Euro pro Woche ab, das er erst nach zwei Monaten kündigen kann. Einmal Schnuffel kuscheln kostet also mindestens 17 Euro 29. Dies allerdings nur für denjenigen, der das Abo tatsächlich stoppen kann.
Ich selbst war vor einiger Zeit drei Monate in einer solchen Abo-Falle gefangen und stellte dabei fest, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (denen man ja zustimmen muss, bevor man die Seite überhaupt öffnen kann) weder ausdrucken noch per Screenshot, also dem Einfrieren des Abbilds im Computermonitor, sichern kann, um sie sich später noch einmal in Ruhe durchzulesen. Auch findet man bei JUMBO keinen Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit des Zwangs-Abos. Erst ein kostenpflichtiger Anruf bei der Hotline des Unternehmens lies die Kündigung möglich werden. Und dann übersandte mir JUMBO auch noch eine E-Mail mit folgendem Inhalt: "WARNUNG! Abo gekündigt. Du verlierst 30 Gutscheine für Produkte, die Du bereits bezahlt hast. Sende WEITER an die 33333 und hol sie zu alten Konditionen zurück." ... sprich: "Zahle uns weiter 2 Euro pro Woche für Dein Abo, das Du eigentlich schon gekündigt hast." Im normalen Geschäftsleben würde man so etwas mit dem Begriff 'unlauter' bezeichnen. Im virtuellen Leben, in dem die angesagtesten Klingeltöne manchmal wichtiger sind als ein späteres schuldenfreies Leben, ist so etwas normal.
Mal sehen, wie lange der Ohrwurm die Charts dominieren wird. Schnappi verkaufte sein Lied bis heute 1,4 Millionen Mal und stieg in sieben Ländern auf Platz 1 ein. Es wäre denkbar, dass dies Schnuffel ebenfalls schafft. Wenn nicht, dann hilft der Menschheit sicher die Schnuffel-Plüschhasen-Kollektion "Kuschel, kuschel, hdl" aus.
Donnerstag, 6. März 2008
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